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2-facher Steuer- Bonus für Ihren Garten

Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen – wie z. B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen – sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden.

Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Diese Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000 € – also 1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen – zu denen z. B. die Gartenpflege gehört – seit dem Jahr 2009 mit 20% von maximal 20.000 € (=4.000 €) steuermindernd berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Beispiel 1. Gartenpflege

Steuerliche Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen: Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflegen. Seine Leistungen für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten.

Er rechnet netto 1.980,00 € ab. Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% ergeben sich brutto 2.356,20 €.

20% Steuerbonus entsprechen 471,24 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert.

Lohnkosten

+ 19% MwSt.

Summe brutto

20% Steuerbonus

1.980,00 €

376,20 €

= 2.356,20 €

= 471,24 €

Sie sehen ein Steuerbonus für die Pflege Ihres Gartens – das lohnt sich …

Beispiel 2. Gartengestaltung/Gartenneugestaltung

Ihr Landschaftsgärtner gestaltet Ihren Vorgarten und Eingangsbereich und berechnet Ihnen netto 7.900,00 €.

Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten soll in diesem Beispiel 4.900,00 € betragen. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich dann Lohnkosten (brutto) in Höhe von 5.831,00 €.

Ihr Steuerbonus (20%) beträgt damit 1.166,20 € und Sie hätten in diesem Beispiel den maximalen Steuerbonus von 1.200,00 € annähernd ausgeschöpft:

Rechnungsbetrag netto

davon anrechenbare Lohnkosten

+ 19% MwSt.

Summe Lohnkosten brutto

20% Steuerbonus

7.900,00 €

4.900,00 €

931,00 €

= 5.831,00 €

= 1.166,20 €

Sie sehen ein Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens – das lohnt sich …

Wenn Sie sowohl die im Beispiel 1 als auch die im Beispiel 2 aufgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben hätten,
könnten Sie mit einem Gesamt-Steuerbonus von rechnen:

Bsp. 1: Steuerbonus für Gartenpflege 471,24 €

Bsp. 2: Steuerbonus für Gartenneu-/umgestaltung + 1.166,20 €

Gesamter – Steuerbonus = 1.637,44 €

Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden, die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.
Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:

– Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
– In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten werden angerechnet – nicht Materialkosten.
– Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Unser Tipp: Kombinieren Sie beide Steuerboni!

Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen gerne beim Sparen!